Pflegesachleistungen / Kombinationspflege
Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege:
Als Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege gelten pflegerische Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung (Mobilität) von anerkannt Pflegebedürftigen, was Pflegefachleute Grundpflege nennen, sowie ihre Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Pflegeversicherte können mit den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.
Pflegesachleistungen / Pflegegeld und Kombinationsleistungen
In der Regel können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 folgende Leistungen ihrer Pflegekasse nutzen:
- Pflegegeld für die häusliche Betreuung und Pflege durch Angehörige oder Freunde.
- Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst bzw. eine Tagespflege.
Benötigen Betroffene pflegerische Hilfen sowohl durch professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes als auch Unterstützung durch Angehörige, so können sie auf Wunsch auch die sog. Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld erhalten. In diesem Fall wird ihr monatliches Pflegegeld nach einem besonderen Berechnungsverfahren anteilig gekürzt.
Körperpflege
- Unterstützung beim Waschen/ Duschen/ Baden
- An- und Auskleiden
- Hautpflege
- Inkontinenzversorgung
Mobilisation
- Begleitung auf verschiedenen Wegen (z.B. Spaziergang, Arztbesuch etc.)
- ins Bett bringen
- Lagerung bei Bettlägerigkeit
Betreuung
- Begleitung zu Festivals und Veranstaltungen
Ernährung
- Zubereitung von Essen
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Verabreichen von Sondenkost
Haushalt
- Einkaufen
- Reinigung der Wohnung
- Waschen von Wäsche
Häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege
Als Behandlungspflege werden Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte ambulant erbracht werden. Diese Aufgaben umfassen unter anderem:
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Injektionen: intramuskulär (i. m.) und subkutuan (s. c.), z. B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten, Schmerzpflaster
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Parenterale Ernährungs- und Schmerztherapie
- Drainagen überwachen/kontrollieren
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
- Dekubitusbehandlung
- Portversorgung
- Stomaversorgung, Versorgung von suprapubischen Kathetern und PEG
- Katheterwechsel / Zystofix suprapubisch bei Mann und Frau, Blasenspülung
- Einläufe
Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung, deren Kosten die Krankenversicherung des Patienten trägt.
Um die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege zu erhalten, muss man nicht dauerhaft pflegebedürftig sein und keine Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) beantragen.
Verhinderungspflege / Urlaubspflege
Auch Sie als pflegender Angehörige müssen mal zum Arzt, Friseur zu Behörden oder brauchen einfach gelegentlich ein bisschen Zeit für sich selbst oder mit Ihrem Partner zusammen. Manchmal werden Sie selbst krank, müssen ins Krankenhaus oder in eine Rehabilitationsklinik. Viele Angehörige wie Sie, die sich um ihr pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern, achten kaum noch auf ihre eigene Gesundheit und überfordern sich oft (Selbstpflegedefizit). Umso wichtiger ist es, dass auch Sie sich regelmäßig Zeit für sich zu nehmen und auf die eigene körperliche und seelische Gesundheit achten. Sie verpassen damit eine große Chance, etwas für sich selbst zu tun und damit, trotz ihrer Pflegeverantwortung, gesund zu bleiben.
Stundenweise Verhinderungspflege
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Verhinderungspflege, um damit ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten. Dabei ist es der Situation und den Pflegepersonen überlassen, ob sie mehrere Wochen am Stück Urlaub oder über das Jahr stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen wollen um sich so kleine Auszeiten im Alltag zu schaffen. Dass Sie sich diese Auszeiten nehmen und in dieser Zeit die Pflegeverantwortung komplett abgeben, ist besonders wichtig. Denn solche Auszeiten ermöglichen es Ihnen, dass Sie auch weiterhin Freundschaften pflegen und regelmäßig ausspannen können, sei es beim Sport, in der Sauna, beim Spaziergang, im Kino, auf ein Bier, beim Kaffeekränzchen, im Chor oder beim Kegeln.
Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit der stundenweisen Verhinderungspflege. Solange Ihre Auszeiten unter acht Stunden bleiben, wird dafür kein ganzer Tag angerechnet.
Für die Verhinderungspflege stehen Ihnen 1612 Euro jährlich zur Verfügung
Aber nicht immer nehmen Pflegebedürftige und ihre Familien die Leistungen der Kurzzeitpflege in einem Jahr vollständig in Anspruch. Nutzen Sie doch einfach die Restmittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege! Auf diese Weise können Sie als pflegender Angehörige Ihre Auszeiten besser finanzieren, weil Sie zusätzlich bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege für die Kostenerstattung von Leistungen der Verhinderungspflege (1.612 Euro im Jahr) verwenden können. Das ergibt zusammen 2.418 Euro.
Welche Leistungen zählen zur Verhinderungspflege?
Im Rahmen der Verhinderungspflege können die Ersatzpflegepersonen, also Mitarbeiter von Pflegediensten, folgende Tätigkeiten übernehmen:
- Grundpflege: Dazu gehört Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege, bei Ausscheidungen, bei Ernährung und Mobilität.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Sie umfasst Tätigkeiten im Sinne einer Haushaltsführung: Wäsche waschen, Bettwäsche wechseln, Ordnung halten, Reinigungsarbeiten, Kochen, Abwaschen, Einkaufen usw.,
Nutzen Sie das Angebot der Verhinderungspflege! WIR beraten Sie gern!
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45
Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
„Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags...“!
Sowohl die Begleitung zum Hausarzt als auch das gemeinsame Backen mit einem Mitarbeiter des Pflegedienstes – Pflegebedürftige können sich mit den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Unterstützung und Unterhaltung ganz unterschiedlicher Art holen.
Die folgende Übersicht ist nur ein kleiner Ausschnitt aus den Möglichkeiten:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen (Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Botengänge) gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof
- Mobilisation unter Begleitung (Ausflüge)
- Sinnvolle Beschäftigung (Lesen, Gesellschaftsspiele, Kochen oder Backen)
- Angebote der Beschäftigung & Aktivierung
Nutzen Sie das Angebot der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen!
WIR beraten Sie gern!
Pflegeberatungsbesuche
Eines Ihrer Familienmitglieder ist plötzlich pflegebedürftig geworden? Sie wissen wahrscheinlich im ersten Moment nicht, woran Sie denken müssen, wie Sie Leistungen beantragen und die richtige Pflege für Ihren Angehörigen organisieren. Das MEDICUS-Team nimmt Sie an die Hand und erklärt Ihnen in Ruhe und Schritt für Schritt die wichtigsten Erledigungen.
Wir setzten uns mit Ihnen an einen Tisch, informieren Sie und geben einen Überblick über die wichtigsten Schritte die anstehen. Meistens haben sich Angehörige vor dem akuten Pflegefall noch nicht viele Gedanken zur Versorgung ihrer Eltern, Großeltern oder des Partners gemacht und sind häufig im Entscheidungsdschungel überfordert: Wie erfasse ich den Pflegebedarf meines Angehörigen? Gilt er überhaupt schon als „pflegebedürftig“ nach dem Gesetz? Wie finde ich die richtige Versorgungsform für meinenpflegebedürftigen Angehörigen? Benötigt Ihr Angehöriger auch nach der Erstversorgung im Krankenhaus weiterhin Pflege- und Betreuungsleistungen, so erfassen WIR detailliert seinen Pflegebedarf und stellen einen Antrag auf Pflegegrad bei seiner Pflegekasse.
WIR beraten Sie gern!
Essen auf Rädern
(Link VoSo+Banner)
Hausnotruf
(Link PROVITUS+Banner)
Service-Pakete
Obwohl umfangreiche Leistungspakete von den Kranken- und/oder Pflegekassen angeboten und finanziert werden, können nicht alle Leistungen übernommen werden. Was auch verständlich ist! Es zeigt sich immer wieder, dass nicht alle alltäglichen Aufgaben abgedeckt werden. Gerade diese „Kleinigkeiten“ sind meist für Ihr Wohlbefinden in der eigenen Häuslichkeit entscheidend. Uns ist es wichtig, dass Sie rundum gut versorgt sind. Daher haben WIR für Sie verschiedene Service Pakte zusammengestellt, die sie zusätzlich als Privatzahler buchen können.
Paket „MEDICUS“ beinhaltet:
- Blutdruckmessung 1x pro Woche (wenn keine Verordnung vorliegt)
- Blutzuckermessung 1x pro Woche (wenn keine Verordnung vorliegt)
Paket “HW“ beinhaltet:
- Staubsaugen, wischen
- Gardinen waschen, bügeln
- Hausordnung, Keller/Boden reinigen
Paket „MDK“ beinhaltet:
- Vorbereitendes Aufklärungsgespräch
- Bei der Begutachtung mit vor Ort
- Nachbereitung mit Prüfung des Gutachtens
- Bei Bedarf Einleitung eines Widerspruchs